Therapieablauf
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Lassen Sie diesen Verordnungsschein vor Therapiebeginn bei ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen.
Nach Rückerstattung des jeweiligen Krankenkassentarifes können Sie bei privater Zusatzversicherung Restkosten einreichen.
Sie können auch eine Beratung im Sinne der Vorsorge (Prävention) ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen.
Kosten für osteopathische Behandlungen werden bislang nicht von Krankenkassen übernommen, wohl aber von privaten Zusatzversicherungen.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch per Mail oder Kontaktformular
Bitte bringen Sie zum Ersttermin folgende Unterlagen mit:
Verordnung, aktuelle Befunde (Operationsbericht, Röntgen, Labor falls vorhanden) Mutter Kindpass bei Kinderosteopathie
Terminabsagen
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte 24 Stunden vorher ab. Nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.